SchulbegleiterIn / Inklusionshilfe
Wir suchen MitarbeiterInnen, für die der Beruf nicht nur ein Job ist, sondern auch eine Berufung!
Mit unserem Angebot der Schulbegleitung/Inklusionshilfe unterstützen wir SchülerInnen mit geistiger, seelischer oder körperlicher Beeinträchtigung dabei, trotz ihrer Einschränkung, möglichst selbstständig am Schulleben teilhaben zu können. Die Unterstützung gestaltet sich bedarfsgerecht und individuell, je nach Bedürfnissen und Besonderheiten der Kinder oder Jugendlichen, und im Einklang mit den Vorgaben der Kostenträger. Die Schulbegleitung erfolgt während des Unterrichts, in den Pausen und in der Offenen Ganztagsschule, außerdem bei Bedarf auch an Schulfesten, Ausflügen oder Klassenfahrten.
Aufgaben der Schulbegleitung
Die Aufgaben von SchulbegleiterInnen sind so vielfältig wie die Kinder und Jugendlichen, die begleitet werden. Unter anderem sind folgende Aufgaben typisch:
- Unterstützung bei der Erfassung von Lerninhalten
- Hilfe bei der Strukturierung des Schulalltags, z.B. bei der Selbstorganisation, Mobilität oder räumlichen und zeitlichen Orientierung in der Schule
- Begleitung während der Pausen und Übergänge
- Unterstützung beim Aufbau sozialer Kontakte und der Teilhabe am Unterricht
- Inklusion in die Klassen- / Gruppen- und Schulgemeinschaft
- Stärkung der sozial-emotionalen Kompetenzen, z.B. durch Unterstützung beim Beziehungsaufbau zu Kindern und Lehrkräften
- Erarbeiten von individuellen Kommunikationsmöglichkeiten Konfliktlösungsstrategien und Emotionsregulationsmechanismen
- Förderung der Selbstständigkeit und des Selbstvertrauens der Kinder und Jugendlichen
- Nach Absprache Begleitung von Klassenfahrten, Ferienbetreuung und Ausflügen
- Hilfe bei einfachen pflegerischen Tätigkeiten wie An-, Aus- und Umziehen
- Prävention von Krisen sowie Deeskalation in Krisensituationen
- Schaffen von Rückzugsräume
Dein Profil
- du hast Lust und Freude mit Kindern und Jugendlichen zu arbeiten
- du bist grundsätzlich wertschätzend und herzlich im Umgang mit Menschen
- du bleibst auch in Krisen ruhig und ausgeglichen
- du bist absolut zuverlässig
- selbstständiges Arbeiten ist dir nicht fremd und erfüllt dich
- wünschenswert sind Vorkenntnisse bezüglich Autismus, Aufmerksamkeitsstörungenen, FASD, Trauma
- du bist gelernte/r ErzieherIn, PsychologIn, HeilerziehungpflegerIn oder hast eine andere fachliche Qualifikation, die dich als Fachkraft für die Schulbegleitung auszeichnet
- du bist gut aufgestellt im Umgang mit Lehrern, Eltern und anderen Fachleuten
- du kannst sicherstellen, dass der/die SchülerIn bestmöglich unterstützt wird und ihre/seine individuellen Bedürfnisse berücksichtigt werden
Wir versprechen
- kollegiale Beratung, durch fachlich versierte KoordinatorInnen
- du profitierst durch unsere gut organsierte Verwaltung und hast immer eine/einen AnsprechpartnerIn an allen Standorten
- eine verantwortungsvolle und interessante Tätigkeit, sowie ein qualifiziertes Onboarding
- die Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung ist uns genauso wichtig wie dir
- flache Hierarchien
- standortübergreifende Arbeitsgruppen und Tätigkeiten
- regelmäßige Teamsitzungen und Teamtage
Zielgruppe
Schulbegleitung kann von Kindern und Jugendlichen in Anspruch genommen werden, die beeinträchtigt oder von einer Beeinträchtigung bedroht sind. Individueller Unterstützungsbedarf ergibt sich unter anderem häufig bei SchülerInnen mit folgenden Beeinträchtigungen:
- geistige Behinderung
- körperliche Behinderung
- ADHS (Aufmerksamkeits-Hyperaktivitätsstörung)
- ASS (Autismus-Spektrum-Störung)
- FASD (Fetale Alkoholspektrum-Störung)
- Legasthenie und Dyskalkulie
- Störung des Sozialverhaltens (mit Unterstützungsbedarf im Bereich der Kommunikation oder in der sozial-emotionalen Entwicklung)
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage variiert je nach Art der Beeinträchtigung. Für Kinder und Jugendliche mit geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen gilt die Eingliederungshilfe gemäß § 53, 54 SGB XII in Verbindung mit dem SGB IX in der Zuständigkeit des Sozialamtes. Für Kinder und Jugendliche mit seelischen Beeinträchtigungen gilt die Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII in der Zuständigkeit des Jugendamtes.
Darüber hinaus ist durch Artikel 24 der UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen, das Fundament zum Recht auf Teilhabe an Bildung gelegt.
Wie erhält man Schulbegleitung?
Je nach Alter und Unterstützungsbedarf des Kindes oder des Jugendlichen übernimmt das Jugendamt, das Sozialamt, die Krankenkasse oder der Landschaftsverband Rheinland (LVR) alle entstehenden Kosten. Die Beantragung für die Hilfe erfolgt durch die Erziehungs-/Sorgeberechtigten.
Schick uns deine Bewerbung per E-Mail
Wir wissen es ist schön, wenn sich Dinge durch fachliche Kompetenz positiv verändern lassen.
Wenn du über die erforderlichen Fähigkeiten und Erfahrungen verfügst und daran interessiert bist, einen positiven Beitrag zum Leben anderer Menschen zu leisten, freuen wir uns auf DICH.