Rückführungshilfe

Das KinderJugendhilfeForum bietet auch Rückführungshilfe aus der befristeten Vollzeitpflege an.

Rückführungshilfe

Das KinderJugendhilfeForum bietet seit einiger Zeit nun auch die Leistung der Rückführungshilfe aus der befristeten Vollzeitpflege an. Während die Kinder bei einer Pflegefamilie/-stelle untergebracht sind, werden die Eltern in diesem Zeitraum befähigt, eine ausreichende Versorgung für ihre Kinder zukünftig leisten zu können. Dies umfasst nicht nur die grundlegenden Bedürfnisse wie Sauberkeit, Ernährung und Tagesstruktur, sondern auch die emotionale Versorgung.

Diese Familien sind meist in einer sehr schwierigen Situation, da sie selbst wenig Ressourcen zur Verfügung haben oder diese nicht ausreichend nutzen können. Mithilfe der MitarbeiterInnen des KinderJugendhilfeForums sollen die bereits bestehenden Ressourcen aktiviert und erweitert werden. Den Eltern wird neues Wissen zur Verfügung gestellt und unter Anleitung neue Handlungsoptionen eingeübt.

Ziel dieser Hilfeform ist eine Rückführung des Kindes/der Kinder in den Haushalt der leiblichen Eltern, um eine dauerhafte Fremdunterbringung zu vermeiden.

Unsere Arbeit beginnt nach der Herausnahme des Kindes/der Kinder, wenn eine positive Prognose bezüglich einer Rückführung durch die MitarbeiterInnen im ASD/BSD erstellt wird. Daraufhin beginnen wir mit einer Überprüfung der Situation und der Änderungsmotivation der Herkunftsfamilie (zumeist eine Clearingphase über 3 Monate). Hierbei wird zunächst deutlich, wie viel Erfolg die Rückführung verspricht.

Versorgung und Schutz in der Familie

Werden die Kinder beaufsichtigt, Regeln gesetzt, Orientierung vermittelt und Eigenentwicklung gefördert?

Familienkommunikation und Beziehungen

Gibt es einen respektvollen und wertschätzenden Umgang miteinander? Wie werden Konflikte gelöst, welche Beziehungsressourcen gibt es und werden Hilfen angenommen?

Psychische und emotionale Stabilität

Wie werden Verhalten und Affekte gesteuert? Können Gefühle reflektiert werden? Sind Ängste situationsangemessen?

Sozialverhalten

Werden soziale Regeln eingehalten, können soziale Situationen verstanden werden und können Rolle und Position in Gruppen reflektiert werden?

Lernen und Leistung

Wird Schule oder Ausbildung regelmäßig besucht, schulische Regeln eingehalten? Entsprechen Lernstand und Leistungen den vorhandenen Fähigkeiten?

Eigenverantwortung

Wird Verantwortung für das Verhalten übernommen? Werden Probleme wahrgenommen und Lösungen gesucht?

Lebens- und Entwicklungsbedingungen

Werden Grundrechte eingelöst, Bedürfnisse befriedigt?

Weitere Prüfkriterien vor und während einer Maßnahme

  • Alter des jungen Menschen
  • Dauer und Intensität der Verhaltensauffälligkeit, Entwicklungsdefizit, psych. Störung,
  • Behinderung des jungen Menschen
  • Anzahl und Ausgang bisheriger Re-integrationsversuche
  • Wunsch des jungen Menschen
  • Bereitschaft und Fähigkeit zur Mitarbeit an der Re-integration
  • Familiensystem (Kommunikation, Struktur, Kontakt, Unterstützungsssystem)
  • Belastbarkeit der Hauptbezugsperson (psych. Status, Behinderungen, Belastungen)
  • Familiäre Probleme: chronisch und vielfältig diffus vs. situationsbedingt und eingrenzbar
    Wunsch der Eltern
  • Bereitschaft und Fähigkeit der Eltern zur Mitarbeit an einer Re-integration
  • Hat der junge Mensch eine Chance, einen Platz in der Herkunftsfamilie zu finden
  • Materielle Lebenssituation der Familie
  • Einschätzungen des Umfeldes des jungen Menschen (Schule, Berufsbildung, Freizeit)

Die Begleitung einer Rückführung wird durch erfahrene und besonders gut ausgebildete Fachkräfte geleistet. 

Die Begleitung einer Rückführung wird durch erfahrene und besonders gut ausgebildete Fachkräfte (therapeutische Zusatzqualifikationen) geleistet. Das KinderJugendhilfeForum beschäftigt SozialarbeiterInnen, PädagogInnen und PsychologInnen mit unterschiedlichen Spezialisierungen.

Sollte in der Einleitungsphase das Kindeswohl gefährdet sein, müssen Alternativen in Betracht gezogen werden.

  • Bei krisenhafter Zuspitzung die Beanspruchung der Kindernotaufnahme.
  • Bei Notwendigkeit einer langfristigen Trennung von Eltern und Kind:
    • Unterbringung in einer Wohngruppe
    • Unterbringung bei einer Pflegefamilie

In solchen Fällen sollte eine Überprüfung der Möglichkeit einer Reintegration erfolgen. Hierbei gelten Sonderregelungen im Fall eines sexuellen Missbrauchs (so muss zum Beispiel eine räumliche Trennung von der/dem Missbrauchenden erfolgen).

Umsetzung der Rückführungshilfe

Die Rückführungshilfe umfasst drei Untersuchungsebenen:

Situation in der Herkunftsfamilie

Vor Ort muss überprüft werden, ob kindeswohlgefährdende Zustände verändert wurden

Veränderung des jungen Menschen

Konnten Entwicklungsziele in der Alternativen erreicht werden

Beurteilung der Kontakte von beiden

In Zusammenführungen bzw. bei längeren Aufenthalten in der Familie

Ihre Ansprechpartner

#Starkmacher

Einzugsgebiet

Alexandra Carla Clauberg

Koordination

Hilfen zur Erziehung, Clearing

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Johannes Garbe

Koordination

Hilfen zur Erziehung

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Ramona Hanebeck

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Hilfen zur Erziehung, Clearing

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Sabine Lausch

Koordination

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Brigitte Schuberth

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Helmut Weissenbach

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