Kitabegleitung
Unser Beitrag zur Unterstützung fängt schon bei den Kleinsten an!
Kitabegleitung
Mit unserem Angebot der Kitabegleitung/Inklusionshilfe unterstützen wir Kinder mit geistiger, seelischer oder körperlicher Beeinträchtigung dabei, trotz ihrer Einschränkung, möglichst selbstständig am Kitaalltag teilhaben zu können.
Die Unterstützung gestaltet sich bedarfsgerecht und individuell, je nach Bedürfnissen und Besonderheiten der Kinder und im Einklang mit den Vorgaben der Kostenträger. Die Kitabegleitung erfolgt während der Zeit in der Kita, bei Ausflügen und Aktivitäten und ggf. auch Festen.
Zielgruppe
Eine Kitabegleitung kann von Kindern in Anspruch genommen werden, die beeinträchtigt oder von einer Beeinträchtigung bedroht sind. Individueller Unterstützungsbedarf ergibt sich unter anderem häufig bei Kindern mit folgenden Beeinträchtigungen:
- geistige Behinderung
- körperliche Behinderung
- ADHS (Aufmerksamkeits-Hyperaktivitätsstörung)
- ASS (Autismus-Spektrum-Störung)
- FASD (Fetale Alkoholspektrum-Störung)
- Störung des Sozialverhaltens (mit Unterstützungsbedarf im Bereich der Kommunikation oder in der sozial-emotionalen Entwicklung)
Rechtsgrundlage
Die rechtliche Grundlage variiert je nach Art der Beeinträchtigung. Für Kinder mit geistigen und/oder körperlichen Beeinträchtigungen gilt die Eingliederungshilfe gemäß § 53, 54 SGB XII in Verbindung mit dem SGB IX.
Darüber hinaus ist durch Artikel 24 der UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen, das Fundament zum Recht auf Teilhabe an Bildung gelegt.
Wie erhält man eine Kitabegleitung?
Je nach Unterstützungsbedarf des Kindes übernimmt die Krankenkasse oder der Landschaftsverband Rheinland (LVR) alle entstehenden Kosten. Die Beantragung für die Hilfe erfolgt durch die Erziehungs-/Sorgeberechtigten.